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Information zur Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze 2022:
Seit 1. Januar 2022 dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei monatlich ausgeben. Die Freigrenze wird von bislang 44 Euro um sechs Euro auf 50 Euro angehoben.