Wir verwenden Cookies, um Ihre Erfahrungen besser machen. Um der neuen e-Privacy-Richtlinie zu entsprechen, müssen wir um Ihre Zustimmung bitten, die Cookies zu setzen. Erfahren Sie mehr.
Startseite
Verschenken Sie pure Freude!
Information zur Erhöhung der Sachbezugsfreigrenze 2022:
Seit 1. Januar 2022 dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von bis zu 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei monatlich ausgeben. Die Freigrenze wird von bislang 44 Euro um sechs Euro auf 50 Euro angehoben.